Allgemeine Hilfe und Beratung für

Timeshare-Besitzer

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen und Kontaktdaten, die Timeshare-Besitzer in die richtige Richtung lenken, um seriöse Hilfe und Beratung zu allgemeinen Themen im Zusammenhang mit ihrem Timeshare-Eigentum zu erhalten.

EUROC schlägt vor und empfiehlt nachdrücklich, dass Sie sich immer mit Ihrem Home Owner Club in Verbindung setzen, um alle Bedenken oder Fragen zu besprechen, die Sie in Bezug auf Ihr Teilzeitnutzungsrecht haben, bevor Sie sich an ein Drittunternehmen wenden. 

Allgemeine Hinweise zu Ihrem Timeshare

Wenden Sie sich in erster Linie und vor allem immer an Ihren Home Owner Club
EUROC empfiehlt, dass Sie sich bei Fragen zu Ihrem Teilzeitnutzungsrecht zunächst immer an das Management-Team Ihres Timeshare-Clubs oder Ihrer Ferienanlage wenden, um alle Bedenken oder Fragen zu besprechen.

Wenden Sie sich an die Vertreter Ihres Clubs oder Resortausschusses
Die meisten Timeshare-Clubs und -Resorts verfügen über einen Eigentümerausschuss, der die Eigentümer vertritt und für sie spricht. In der Regel setzt sich der Clubausschuss aus mehreren Timeshare-Eigentümern zusammen, die auch Eigentümer in Ihrem Club sind. Daher wird empfohlen, dass Sie bei Fragen oder Bedenken in Bezug auf Ihr Timeshare-Eigentum mit einem der Vertreter des Eigentümerausschusses Kontakt aufnehmen, um Fragen zu stellen oder Bedenken zu besprechen, die Sie möglicherweise haben.

Kontaktieren Sie die Timeshare Task Force Helpline
Wenn Sie eine Frage oder ein Anliegen haben und Hilfe bei einem Problem im Zusammenhang mit Ihrem Teilzeitnutzungsrecht benötigen, das nicht mit Ihrem Clubmanagementteam oder den Vertretern des Eigentümerausschusses gelöst werden kann, können Sie sich an die Timeshare Task Force stehen mit unabhängiger und vertraulicher Beratung zu Rückerstattungen, Verzichtserklärungen und Fragen im Zusammenhang mit der Strafverfolgung bei möglichen Rechtsverstößen zur Verfügung.

Kontaktdaten der Timeshare Task Force

Online-Formular: www.timesharebusinesscheck.org/free-assistance

E-Mail: info@timesharetaskforce.org

Telefonnummern

Innerhalb des Vereinigten Königreichs: 01823 510625
Außerhalb des Vereinigten Königreichs: 00 44 1823 510625
Frankreich: 00 33 (0)170702227
Spanien: 00 34 (0)932201691
Italien: 00 39 (0)236006613

Die Timeshare Task Force Der Helpline-Dienst wird betrieben von Kwikchex über die von EUROC erhaltene Finanzierung und wird genehmigt von UK Handelsnormen.

Timeshare Wiederverkauf und Freigabe Beratung

Verkaufen oder Freigeben Ihres Timeshare

Manchmal müssen Timesharing-Besitzer ihre Timesharing-Wochen aus verschiedenen Gründen zurückgeben oder verkaufen. Zu diesem Zeitpunkt können Eigentümer, die einen Ausstieg suchen, extrem anfällig für betrügerische Anbieter sein.

Bevor Sie sich an ein Drittunternehmen wenden, empfehlen wir Ihnen, wenn Sie Ihr Teilzeitnutzungsrecht verkaufen oder freigeben möchten, direkt mit Ihrem Home Owner Club Owner Services Team oder einem Vertreter des Clubkomitees zu sprechen, um die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu erörtern, da Ihr Club möglicherweise bereits ein internes Wiederverkaufsprogramm eingerichtet hat. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Resort-Team oder den Vertretern des Club-Komitees nach den in Ihrem Club geltenden Ausstiegsrichtlinien, um herauszufinden, welche Möglichkeiten Sie haben.


Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Teilzeitnutzungsrecht über ein Drittunternehmen zu verkaufen oder freizugeben, seien Sie bitte sehr vorsichtig, wenn sie:

  • Kaltakquise für Sie und per E-Mail, Telefon oder SMS Kontakt aufgenommen hat, handelt es sich wahrscheinlich um einen Datendiebstahl.
  • Staat dass Ihr Club/Resort, eine Tauschgesellschaft oder ein europäisches Verzeichnis von Timeshare-Eigentümern Ihre Telefonnummer angegeben und/oder sie gebeten hat, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Dies wird nicht der Fall sein.
  • Behaupten, bereits einen Käufer zu haben für Ihr Timesharing.
  • Ihnen sagen, dass Sie nicht mit Ihrem Club sprechen sollen und sich nur mit ihnen zu befassen.
  • Versprechen einen ungewöhnlich hohen Preis für Ihr Timesharing zu zahlen.
  • von Ihnen eine Vorauszahlung zu verlangen für rechtliche, registrierende oder administrative Zwecke, um Ihr Teilzeitnutzungsrecht zu verkaufen. Dies ist jetzt illegal.
  • Druck auf Sie eine Mitgliedschaft in einem Ferienclub oder einem Discount-Reiseclub als Gegenleistung für Ihr Teilzeitnutzungsrecht.
  • Verlangt eine Anwaltskanzlei eine Vorabzahlung Ihnen zu helfen, Ihr Geld zurückzubekommen, das Sie an ein Unternehmen gezahlt haben, das die versprochene Leistung nicht erbracht hat.

Wenn Sie sich nicht mit Ihrem Home Owner Club in Verbindung setzen, um Ihre Timeshare-Wiederverkaufs-/Ausstiegsoptionen zu besprechen, sondern sich an eine dritte Partei wenden, könnte dies dazu führen, dass Sie Opfer eines Timeshare-Betrugs werden und große Geldsummen ausgeben, ohne dass ein Ausstieg aus dem Timesharing möglich ist und Sie ausstehende Wartungsgebühren zahlen müssen.

Beschwerde oder Bedenken über Ihren Home Owner Club, Resort oder Entwickler

Für Teilzeitnutzungsrechte in einem unabhängig betriebenen Club

Wenn Ihr Home Owner Club unabhängig betrieben wird und es keine Verwaltungsgesellschaft oder einen Bauträger gibt, sollten die Eigentümer immer versuchen, Probleme direkt mit dem Clubausschuss oder dem Managementteam vor Ort zu klären, wie oben erwähnt. Wenn Sie jedoch das Gefühl haben, dass Sie ein Anliegen vorbringen oder weiteren Rat einholen müssen, sollten Sie EUROC per E-Mail kontaktieren: info@euroc.org

Für Teilzeitnutzungsrechte in einem Club, der von einem Bauträger oder einer Verwaltungsgesellschaft betrieben wird (nicht selbständig)

Wenn Sie Ihr Teilzeitnutzungsrecht in einem Club besitzen, der von einem Entwickler betrieben wird, ist es wahrscheinlich, dass dieser ein Mitglied der Resort Development Organisation (RDO) - dem Fachverband für Timesharing-Eigentum in Europa.

Die Mitglieder der RDO (die Bauträger) sind an einen Verhaltenskodex und ein unabhängiges Schlichtungsverfahren gebunden, die ein höheres Maß an Schutz bieten als die gesetzlichen Vorschriften. Sollten Sie eine Beschwerde oder ein Anliegen bezüglich Ihres Bauträgers haben, empfehlen wir Ihnen, zunächst die oben unter "Allgemeine Hinweise" aufgeführten Ratschläge zu befolgen. Wenn Sie jedoch eine formelle Beschwerde einreichen möchten, können Sie auch das hier aufgeführte Beschwerdeformular auf der Website RDO-Website.